Hinweise

Hinweise für unsere Kunden

Liebe Kunden,

bitte bringen Sie den vollständig ausgefüllten Equidenpass inkl. Arzneimittelanhang zum Untersuchungstermin mit. Hilfreich ist auch, wenn sie mir vorab das Terminformular ausgefüllt per Email zusenden. Sollten Unterlagen von vorherigen Untersuchungen vorliegen, können Sie diese gerne ebenfalls mitschicken.

Herzuntersuchung: Bitte bringen Sie zur Untersuchung einen passenden Longiergurt, eine Longe und Trense mit. Zusätzlich benötigen wir einen etwas abgedunkelten Untersuchungsplatz, der möglichst ruhig ist.

Gastroskopie: Bitte lassen Sie Ihr Pferd 12 Stunden vor dem Untersuchungstermin hungern. Das Pferd sollte einen Plastikmaulkorb (keine Fressbremse) tragen und einen Wassereimer zur Verfügung haben. Bitte nehmen Sie 3 Stunden vor dem Untersuchungstermin auch den Wassereimer weg. Zur Anfütterung nach dem Ausklingen der Sedierung (ca. 2 Stunden nach der Sedierung) sollte das Pferd Mash erhalten.

Lungenuntersuchung: Bitte halten Sie alles für eine Belastungsuntersuchung an der Longe bereit.

Falls Sie noch Fragen haben können Sie uns gerne anrufen. Wir freuen uns auf Ihr Pferd und Sie!

Gebühren und Zahlungsmittel

Häufig erscheint Tierbesitzern die Rechnungsstellung von Tierärzten willkürlich, sodass es uns ein Anliegen ist, dieses Thema etwas transparenter für Sie zu gestalten.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Tierärzte (aktuelle Fassung und Hinweise unter Downloads), einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung, welche der GOT der Humanmediziner ähnelt. Jede einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen Satz berechnet werden. Ob der Tierarzt den 1- bis 3-fachen Satz wählt, hängt vom Zeitaufwand, dem Schwierigkeitsgrad, der Tageszeit, dem Einsatz von teurem Equipment und den örtlichen Verhältnissen ab.

In der Regel berechnen wir zu geplanten Untersuchungen und Behandlungen den 2-fachen Satz. Dies ist unserer Ansicht nach durch unsere langjährige Erfahrung sowie unsere kostenintensive Ausbildung (regelmäßige nationale und internationale Fortbildungen, Erwerb und Abonnement teurer Fachlektüre, Mitgliedschaft in zahlreichen tiermedizinischen Fachgruppen zum kollegialen Austausch) gerechtfertigt. Zudem erfordert die Bereitstellung und der Einsatz diagnostischer High-Tech-Geräte betriebswirtschaftlich die Leistungsberechnung zum 2-fachen Gebührensatz. Die eingesetzten Geräte liefern sofort vor Ort ein hochwertiges Untersuchungsergebnis, sind jedoch auch sehr teuer in der Anschaffung, aufwendig in der Unterhaltung und kostenintensiv in der Versicherung, und … so sehr wir Tierärzte unseren Beruf lieben, wir möchten davon auch leben können.

Im Rahmen von Notfallbehandlungen und Behandlungen außerhalb der normalen Öffnungszeiten wird generell der 3-fache Gebührensatz berechnet.
Ab dem 14.02.2020 tritt die „Vierte Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung“ in Kraft. Diese besagt unter anderem, dass im Notdienst nun eine pauschale Gebühr von 59,50€ brutto abzurechnen ist. Nähere Infos finden Sie auf der Seite der Bundestierärztekammer.

Ein heiß umstrittenes Thema sind immer wieder die Anfahrtskosten, wozu wir uns mit einigen Kollegen sehr viele Gedanken gemacht haben. Die Zeit im Auto ist neben den Kosten für die Unterhaltung des Wagens Arbeitszeit, in der wir auch Krankenversicherung, Sozialabgaben und Kreditzahlungen leisten müssen. In der Zeit, in der wir uns im Auto zu Ihnen befinden, stehen wir für unseren übrigen Kunden nicht zur Verfügung.
Der ADAC gibt mittlerweile an, dass 0.38 €/km als Pauschalberechnung der Anfahrtskosten nicht mehr haltbar sind. Die Gebührenordnung für Tierärzte sieht 3,50 € bei Tag pro Doppelkilometer vor (mind. 13€) und 3,50€ pro Doppelkilometer bei Nacht-, Feiertags- und Wochenendeinsätzen (mind. 13€) vor. Da der Tierarzt ja immer zu Ihnen hin und zurück fahren muss, bedeutet das also tagsüber 2 €/km für die Strecke Praxis-Stall-Praxis. Nur zum Vergleich, ein Taxifahrer berechnet zurzeit 1,50 – 2,00 €/km plus Grundgebühr/km.  Häufig legen Tierärzte sich bei geplanten Untersuchungen Tagestouren, welche es ermöglichen die Fahrtkosten anteilig pro Besitzer zu berechnen, so dass meist Kosten von 1 €/km oder weniger pro Pferd anfallen. Dies ist jedoch gerade bei Notfällen und in Einzelfällen nicht immer möglich.

Um die Preisgestaltung für Sie möglichst transparent zu gestalten, können wir Ihnen gerne bei geplanten Untersuchungen die ungefähren Kosten im Vorfeld nennen. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um einen Kostenvoranschlag im rechtlichen Sinne, da aufgrund der Untersuchungsergebnisse vor Ort ein vollständig anderes Diagnostik- und Behandlungsspektrum notwendig sein kann. Aus diesem Grund schreiben wir sofort nach erfolgter Behandlung die Rechnung vor Ort für Sie, sodass wir Ihnen bei Bedarf die einzelnen Posten erklären können. Das Begleichen der Kosten ist bei uns unkompliziert per Rechnung möglich. Hierfür arbeiten wir mit dem Abrechnungszentrum Moveta e.V. zusammen, was dafür sorgt, dass wir mehr Zeit für das Wesentliche haben: Die Behandlung unserer vierbeinigen Freunde. Über die Moveta e.V. ist auch für Sie die unkomplizierte Ratenzahlung möglich, rufen Sie dort nach erfolgter Rechnungsstellung einfach an.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns. Wir informieren Sie gerne.